Das Dorf hat im 18.Jahrhundert nur 8 Hofstellen, die Vollmeierhöfe
Nr.1, 2, 3 und 4, den Großkötnerhof Nr.5, den Kleinkötnerhof
Nr.6 und die Brinksitzerstellen Nr.7 und 8. Die Dorflage ist ursprünglich
einzeilig: von Südosten nach Nordwesten reihen sich zwischen Dorfstraße
und Weser der Vollmeierhof Nr.2, der eingeengt liegende Großkötnerhof
Nr.5, die Vollmeierhöfe Nr.3, 4 und 1 und der Kleinkötnerhof
Nr.6. Vor Nr.1 hat sich die Brinksitzerstelle Nr.8 in die breite Dorfstraße
eingeschoben, gegenüber von Nr.3 die Brinksitzerstelle Nr.7. Mit ihrer
Ansetzung wird die Dorflage zweizeilig.
Nach Westen schließen sich ein schmaler Streifen des Hofes Nr.3,
ein doppelt breiter des Hofes Nr.6 und ein dreifacher Streifen des Hofes
Nr.5 an. Der Hof Nr.2 hat hier 14 3/8 Acker, der Hof Nr.3 17 Acker, der
Hof Nr.4 13 3/8 Acker. Der Doppelstreifen von Nr.6 (2 3/8 Acker) liegt
vor dem einfachen Streifen von Nr.3 (1/4 Acker). Eine Abgabe eines einfachen
Streifens durch die Höfe Nr.2 und 4 an den nachgesiedelten Hof Nr.6
würde hier die alte Reihenfolge 2, 4, 3 wiederherstellen und die Anteile
der drei Vollhöfe in Höhe einer halben Hufe annähernd angleichen;
dabei ist zu berücksichtigen, daß Nr.3 als letzter Hof im Osten
seine Parzelle Karte Nr.33 leicht von rd. 4 auf 5 Acker erweitert haben
kann, ehe die weitere Rodung in der Reihenfolge 4, 3, 2 einsetzte.
Bleibt das Randstück von Hof Nr.5 an der Bruchrehre. Der Hof ist
sonst an der Flur "Auf den Äckern" nicht beteiligt. Er rodet erst
in den nächsten Erweiterungen der Feldmark randlich mit. Es liegt
nahe, bei seiner Erstausstattung an eine Abgabe je eines Streifens durch
die Höfe Nr.2, 3 und 4 zu denken. Die rd.8 Acker des Randstückes
entsprechen drei Doppelstreifen der abgebenden Höfe.
Damit ist festgestellt, daß die Höfe Nr.2, 3 und 4 gleichalt
sind und daß Hof Nr.5, eingeschoben zwischen Nr.2 und 3, jünger
ist. Offen bleibt die Frage, ob der Hof von Nr.2 oder von Nr.3 abgeteilt
wurde. Vermutlich war Nr.3 der abgebende Hof. Dann ist aber auch zu vermuten,
daß zu Beginn der Ansetzung der Höfereihe Nr.2, 3 und 4, der
Hof Nr.4 vom Hofe Nr.1 aus abgeteilt und mit dessen Anteilen an der neuen
Flur "Auf den Äckern" ausgestattet wurde. Der Hof Nr.1 behielt ohnehin
seine volle Ackernahrung, doppelt so hoch wie die der neuen Höfe,
auf der "Dorfbreite".
Zu erwähnen bleibt die merkwürdige Versetzung der Gartenstreifen
hinter den Höfen der älteren Dorfanlage. Der Garten von Nr.2
schiebt sich hinter Nr.5, der Garten von Nr.5 hinter Nr.3, der Garten von
Nr.3 hinter Nr.4, der Garten von Nr.4 hinter Nr.1. Deutet sich hier auf
der Flurkarte des 18. Jahrhunderts noch ein älteres Ufer der Weser
an? Zwischen den Gärten und dem späteren Weserverlauf fiel das
Anflußland; insgesamt mehr als 20 Morgen Baumhof, Land und Wiese,
dem Hofe Nr.1, dem zweifellos ältesten des Dorfes zu.
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